Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)

Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)

Werden Sie auch den Neuerungen gerecht?
Alle Herausforderungen meistern

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat neue Anforderungen aus den Leitlinien der European Banking Authority (EBA) für die Kreditvergabe und Überwachung in bundesdeutsches Recht umgesetzt. Die Neuerungen bergen große Herausforderungen für die Institute:

  • 1: Die Prozesse für die Kreditvergabe müssen differenziert gestaltet werden (Modul BTO 1.2). Zu berücksichtigen ist dabei die Art des Kreditnehmers und des Geschäfts. Demnach wird z. B. unterschieden zwischen besicherten und unbesicherten Verbraucherkrediten, Kleinst- und Kleinunternehmen, mittleren und großen Unternehmen, Gewerbeimmobilien und Projektfinanzierung.
  • 2: Erstmals wurden Anforderungen an den Umgang mit eigenen Immobilien formuliert (Modul BTO 3), da zahlreiche Institute aufgrund der immer weiter steigenden Immobilienpreise selbst Immobilien gekauft haben, was deutlichen Einfluss auf ihr Risikoprofil hat.
  • 3: Das Thema ESG (Environment, Social und Governance) wurde in nahezu allen Abschnitten ergänzt, d.h. es muss künftig in sämtlichen Bereichen zusätzlich berücksichtigt werden.
  • 4: Eine weitere wesentliche Neuerung betrifft die Verwendung von Modellen, vor allem die Datenqualität, die Validierung und die Erklärbarkeit und damit Nachvollziehbarkeit der Modelle, für die nunmehr ein eigener Abschnitt eingerichtet wurde (Modul AT 4.3.5).

Wir bieten Ihnen Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung der MaRisk in Ihrem Haus.

ANSPRECHPARTNER