Geldwäsche/sonstige strafbare Handlungen

Geldwäsche/sonstige strafbare Handlungen

Wie wirksam ist Ihr Risikomanagement?
Allen Anforderungen gerecht werden

Geldwäsche-Compliance bezieht sich auf die Einhaltung von im Geldwäschegesetz (GwG) geregelten Vorschriften und Maßnahmen, die darauf abzielen, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern und zu bekämpfen. Das GwG soll für Transparenz in den Geschäftsbeziehungen sorgen. Banken müssen ihre Sicherheitsvorkehrungen zudem an den Risiken ausrichten, denen sie als Institut ausgesetzt sind.

Kern der GWG-Pflichten ist daher ein wirksames Risikomanagement. Im Zuge der internen Sicherungsmaßnahmen müssen Mitarbeitende die sogenannten Kundensorgfaltspflichten einhalten. Zu diesen zählt,

  • Kunden zu identifizieren (bzw. wenn eine dritte Person für einen Kunden auftritt, diese zu identifizieren),
  • sogenannte „wirtschaftlich Berechtigte“ zu identifizieren (es gibt Fälle, in denen es nur den Anschein hat, dass dem Kunden selbst die Geschäftsbeziehung nützt, während sie in Wahrheit einer anderen Person nützt – diese Person wird als „wirtschaftlich Berechtigter“ bezeichnet),
  • festzustellen, ob es sich um eine politisch exponierte Person (PEP) handelt (oder um ein Familienmitglied einer PEP bzw. um eine der PEP nahestehende Person, soweit dies bekannt ist),
  • festzustellen, ob es sich um eine Person handelt, gegen die Sanktionen verhängt worden sind oder die ihren Sitz in einem sog. Hochrisikoland hat.

Über diese Identifikationsaufgaben hinaus muss die Bank sicherstellen, dass die Mitarbeitenden Informationen über die Geschäftsbeziehung einholen (Zweck und angestrebte Art der Geschäftsbeziehung) und diese Informationen bewerten.
Geschäftsbeziehungen müssen zudem kontinuierlich überwacht werden. Dasselbe gilt für Transaktionen (und damit Aktivitäten, die im Rahmen einer Geschäftsbeziehung durchgeführt werden).

Schließlich muss jede Bank dafür Sorge tragen, dass ihre Mitarbeitenden den Geldwäschebeauftragten kontaktieren, wenn ihnen eine Geschäftsbeziehung oder eine Transaktion merkwürdig erscheint, und dass der Geldwäschebeauftragte wiederum Vorgänge, die er als Verdachtsfälle einschätzt, an die Financial Intelligence Unit (FIU) meldet. Wir unterstützen den Geldwäschebeauftragten Ihres Hauses – von der Erstellung der Risikoanalysen über die Formulierung und Optimierung der geldwäscherelevanten Prozesse bis zur Beratung bei konkreten Vorfällen.

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