Geldwäsche-Compliance bezieht sich auf die Einhaltung von im Geldwäschegesetz (GwG) geregelten Vorschriften und Maßnahmen, die darauf abzielen, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern und zu bekämpfen. Das GwG soll für Transparenz in den Geschäftsbeziehungen sorgen. Banken müssen ihre Sicherheitsvorkehrungen zudem an den Risiken ausrichten, denen sie als Institut ausgesetzt sind.
Kern der GWG-Pflichten ist daher ein wirksames Risikomanagement. Im Zuge der internen Sicherungsmaßnahmen müssen Mitarbeitende die sogenannten Kundensorgfaltspflichten einhalten. Zu diesen zählt,
Über diese Identifikationsaufgaben hinaus muss die Bank sicherstellen, dass die Mitarbeitenden Informationen über die Geschäftsbeziehung einholen (Zweck und angestrebte Art der Geschäftsbeziehung) und diese Informationen bewerten.
Geschäftsbeziehungen müssen zudem kontinuierlich überwacht werden. Dasselbe gilt für Transaktionen (und damit Aktivitäten, die im Rahmen einer Geschäftsbeziehung durchgeführt werden).
Schließlich muss jede Bank dafür Sorge tragen, dass ihre Mitarbeitenden den Geldwäschebeauftragten kontaktieren, wenn ihnen eine Geschäftsbeziehung oder eine Transaktion merkwürdig erscheint, und dass der Geldwäschebeauftragte wiederum Vorgänge, die er als Verdachtsfälle einschätzt, an die Financial Intelligence Unit (FIU) meldet. Wir unterstützen den Geldwäschebeauftragten Ihres Hauses – von der Erstellung der Risikoanalysen über die Formulierung und Optimierung der geldwäscherelevanten Prozesse bis zur Beratung bei konkreten Vorfällen.