MaRisk-Compliance bezieht sich auf die Einhaltung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) durch Banken. Bei den MaRisk handelt es sich um eine Auslegung des § 25a Abs. 1 KWG, die für Institute verbindlich ist: Jedes Institut muss über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verfügen, die die Einhaltung der relevanten gesetzlichen Bestimmungen gewährleistet. Eine solche ordnungsgemäße Geschäftsorganisation muss insbesondere ein angemessenes und wirksames Risikomanagement umfassen:
Strategien:Die Einhaltung der MaRisk wird vom Abschlussprüfer im Rahmen der Jahresabschlussprüfung geprüft. Die Anforderungen sind außerdem Gegenstand von Sonderprüfungen nach § 44 Abs. 1 KWG. Wir stellen gemeinsam mit Ihnen sicher, dass Sie alle nötigen Anforderungen erfüllen.