WpHG-Compliance ist für Wertpapierhandelsunternehmen verpflichtend. Sie müssen sicherstellen, dass sie die Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes, kurz WpHG, einhalten. Das Berufsbild des WpHG-Compliance-Beauftragten ist in der WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung (WpHGMaAnzV) beschrieben.
Die WpHG-Compliance-Funktion ist dafür verantwortlich,
Die WpHG-Compliance-Funktion muss dabei gem. WpHG und MaComp wirksam, dauerhaft und unabhängig sein.
Um wirksam sein zu können, muss sie u. a. ausreichend personell und sachlich ausgestattet sein. Um dauerhaft Bestand haben zu können, müssen ihre Aufgaben und Kompetenzen in Arbeits- und Organisationsanweisungen fixiert sein. Um unabhängig sein zu können, muss sichergestellt sein, dass Führungskräfte, die der Geschäftsleitung nachgeordnet sind, ihr keine Weisungen erteilen können.