Das Hinweisgeberschutzgesetz, das am 2. Juli 2023 in Kraft getreten ist, schreibt einheitliche Standards zur Meldung von Missständen in Unternehmen und zum Schutz der Hinweisgeber vor. Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder bis zu 20.000 Euro. Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten mussten die Vorgaben spätestens bis zum 2. Juli 2023 umsetzen. Gleiches galt für Unternehmen in bestimmten Branchen (z. B. Finanzdienstleister und Versicherungen), unabhängig von der Anzahl der dort Beschäftigten.
Stichtag für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten ist der 17. Dezember 2023. Diese Unternehmen dürfen zudem mit anderen eine gemeinsame Meldestelle betreiben. Auch für noch kleinere Unternehmen kann eine Meldestelle Sinn machen.
Wir unterstützen Sie bei der Einrichtung einer internen Meldestelle oder übernehmen deren Aufgaben für Sie. Sie entscheiden, welche Aufgaben Sie uns übertragen wollen:
Individuell zugeschnittene Lösungen sind möglich.
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung mit Hinweisgebersystemen und vermeiden Sie eigene personalintensive Lösungen. Wir stellen Funktionsfähigkeit, Zuverlässigkeit und vor allem die unbedingte Vertraulichkeit Ihres Hinweisgebersystems sicher.