Für Kapitalverwaltungsgesellschaften sehen das KAGB, die KaMaRisk sowie die Verordnungen KARBV und KAPrüfbV deutlich höhere Prüfungsanforderungen vor, als es nur das HGB vorgibt. Der Abschlussprüfer und Berater muss daher in diesem Bereich spezielle Kenntnisse besitzen.
Die laufende Beratung und Prüfung von Investmentvermögen und Kapitalverwaltungsgesellschaften ist ein wesentlicher Schwerpunkt unseres Dienstleistungsangebotes.
Durch langjährige Erfahrungen, umfassendes Fachwissen in diesem aufsichtsrechtlichen Spezialbereich sowie eine große Flexibilität haben wir uns zu einem vertrauensvollen und kompetenten Ansprechpartner für unsere anspruchsvolle, renommierte Mandantschaft entwickelt. Dabei haben wir den Schwerpunkt unserer Ausrichtung auf die Assetklasse Immobilien gelegt.
Wir sind mit den Abläufen und Prozessen in den Kompetenzbereichen einer Kapitalverwaltungsgesellschaft bzw. einer Service-KVG vertraut. Hierzu zählen der Ankauf und das Asset Management, das Controlling und das Risikomanagement sowie zentral das Rechnungswesen und die Fondsbuchhaltung mit den damit verbundenen Aufgaben, daneben die IT-Bereiche, wo wir die von uns betreuten Kapitalverwaltungsgesellschaften z.B. bei der Umsetzung der aufsichtsrechtlichen KAIT-Anforderungen mandantenorientiert unterstützen.
Mit einem Kernteam beschäftigen wir uns zentral mit der Prüfung und Beratung von Investmentdienstleistern sowie der Prüfung und Bewertung von Fonds und Objektgesellschaft entsprechend der Anforderungen des KAGB und der KARBV.
Zu unseren Mandanten zählen renommierte Kapitalverwaltungsgesellschaften, externe Asset Manager, Immobilienprojektentwickler, Berater für Investoren für den Handel von Immobilien-Fondsanteilen auf dem Sekundär- und Primärmarkt.
Was bieten wir?
Wir prüfen die Jahresabschlüsse von Kapitalverwaltungsgesellschaften einschließlich aufsichtsrechtlicher Anforderungen nach KAPrüBV, die Jahresberichte von Investmentvermögen (Sondervermögen, Investmentaktiengesellschaften, Investmentkommanditgesellschaften) sowie die Jahresabschlüsse und Vermögensaufstellungen der Objektgesellschaften.
Wir führen Bewertungen von Investmentvermögen und Wertermittlungen von Immobiliengesellschaften (bei Erwerb sowie laufende Bewertungen) durch. Hierfür haben wir effiziente Verfahren entwickelt, um auch quantitativ anspruchsvolle Bewertungsaufträge effektiv durchführen zu können.
Ferner führen wir Bewertung von Unternehmensbeteiligungen nach IDW S1 durch.
Kapitalverwaltungsgesellschaften haben im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation ein angemessenes Risikomanagementsystem einzurichten. Wir übernehmen in diesem Zusammenhang die Aufgaben der Internen Revision. Unsere Tätigkeit kann sich dabei auf alle Aktivitäten und Prozesse einer Kapitalverwaltungsgesellschaft erstrecken. Dies umfasst auch den Bereich der IT-Revision.
Wir prüfen das interne Kontrollsystem von Auslagerungsunternehmen, z.B. im Bereich Asset Management, Property Management oder IT, um zu gewährleiten, dass die KVG ihre eigenen Überwachungspflichten erfüllt.
Wir unterstützen Sie, die Anforderungen an das Beauftragtenwesen einer Kapitalverwaltungsgesellschaft zu erfüllen. Hierbei übernehmen wir z.B. die Funktion des Compliance-Beauftragten, des Informationssicherheits-beauftragten oder des Datenschutzbeauftragten im Rahmen von Auslagerungsverhältnissen nach § 36 KAGB.
Durch unsere erfahrenen Mitarbeiter unterstützen wir Sie im Bereich der Fonds- und Beteiligungsbuchhaltung sowie im Bereich des Beteiligungscontrollings.
Worauf beruhen unsere Erfahrungen?
Wir verfügen über langjährige Prüfungs- und Beratungserfahrung in dem Bereich der Kapitalverwaltungsgesellschaften und verbinden dies mit einem tiefen Branchenverständnis im Immobiliensektor.
Wir verfolgen alle wesentlichen aufsichtsrechtlichen Entwicklungen, um unsere Mandaten proaktiv zu begleiten und um unseren Prüfungsansatz jeweils an den aktuellen Anforderungen auszurichten.
Unsere Standorte finden Sie hier.